§235
Regelaltersrente (Rente mit 67)
Die Altersrente nach § 235 SGB VI — stufenweise Anhebung von 65 auf 67.
Wann können Sie in Rente? Alle Rentenarten, Altersgrenzen und Abschläge für Ihren Jahrgang.
Die Regelaltersgrenze steigt stufenweise von 65 auf 67 Jahre. Je nach Jahrgang und Beitragsjahren gelten unterschiedliche Regeln. Wählen Sie Ihren Jahrgang, um den regulären Rentenbeginn, Möglichkeiten für die Rente mit 63 und mögliche Abschläge zu sehen.
Die Altersrente nach § 235 SGB VI — stufenweise Anhebung von 65 auf 67.
Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b SGB VI.
Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) nach § 236 SGB VI.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI.
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