Regelaltersrente (Rente mit 67)
Die Altersrente nach § 235 SGB VI — stufenweise Anhebung von 65 auf 67.
Alle Rentenarten und Altersgrenzen für Versicherte des Jahrgangs 1996.
Die Altersrente nach § 235 SGB VI — stufenweise Anhebung von 65 auf 67.
Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b SGB VI.
Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) nach § 236 SGB VI.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI.
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