Jahrgang
1947
Jahrgang 1947
RAG: 65 J. 1 M.
Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b SGB VI.
Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Die frühestmögliche Altersgrenze steigt stufenweise von 63 auf 65 Jahre.
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