Jahrgang
1947
Jahrgang 1947
RAG: 65 J. 1 M.
Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) nach § 236 SGB VI.
Mit 35 Beitragsjahren können Sie ab dem 63. Geburtstag in Rente gehen — mit einem Abschlag von 0,3 % pro Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze beziehen. Für Jahrgänge ab 1964 beträgt der maximale Abschlag 14,4 %.
Nutzen Sie unseren vollständigen Renten-Rechner für eine individuelle Berechnung mit allen Faktoren.
Zum vollständigen Renten-Rechner