Jahrgang
1947
Jahrgang 1947
RAG: 65 J. 1 M.
Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) nach § 236 SGB VI.
Mit 35 Beitragsjahren kannst du ab dem 63. Geburtstag in Rente gehen — mit einem Abschlag von 0,3 % pro Monat, den du vor der Regelaltersgrenze beziehst. Für Jahrgänge ab 1964 beträgt der maximale Abschlag 14,4 %.
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