Jahrgang
1947
Jahrgang 1947
RAG: 65 J. 1 M.
Die Altersrente nach § 235 SGB VI — stufenweise Anhebung von 65 auf 67.
Die Regelaltersrente ist die klassische Altersrente, die jeder Versicherte mit Erreichen seiner individuellen Regelaltersgrenze beziehen kann. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese bei 67 Jahren.
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