Rente mit 67 für Jahrgang 1973
Die Altersrente nach § 235 SGB VI — stufenweise Anhebung von 65 auf 67.
Diese Berechnung ist eine Orientierungshilfe und ersetzt nicht Ihre offizielle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung (die Sie ab dem 27. Lebensjahr automatisch erhalten).
Wann beginnt Ihre Rente?
Voraussichtlicher Rentenbeginn für Jahrgang 1973 mit Rente mit 67, ausgehend von einem Geburtsmonat Januar.
Der genaue Monat verschiebt sich nach Ihrem tatsächlichen Geburtstag — die Rente startet immer im Folgemonat der Vollendung des Mindestalters (§ 99 SGB VI).
Rente mit Aufschub — jeder Monat bringt 0,5 % mehr
Schätzen Sie Ihre Bruttorente anhand Ihrer Entgeltpunkte oder Ihres Bruttogehalts.
Aktueller Rentenwert (Stand 2025): 40.79 € pro Entgeltpunkt.
Jeder Monat Aufschub erhöht die Rente lebenslang um 0,5 % (§ 77 SGB VI). Maximal 36 Monate Aufschub sind üblich.
Nettorente-Schätzung
Brutto-Netto-Aufteilung nach Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Einkommensteuer.
- Netto1.295 €79 %
- Steuer131 €8 %
- Pflege59 €4 %
- KVdR147 €9 %
Entwicklung des Rentenwerts
Der Rentenwert pro Entgeltpunkt wird jährlich zum 1. Juli per Rentenwertbestimmungsverordnung angepasst — hier die Entwicklung seit 2020 samt Prognose für 2026.
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Jahrgangsvergleich
Wie sich Ihre Altersgrenze gegenüber benachbarten Jahrgängen unterscheidet.
Jahrgang 1973: Regelaltersgrenze 67 J..
Lohnt sich ein späterer Rentenbeginn?
Jeder Monat Aufschub bringt 0,5 % mehr Rente lebenslang (§ 77 SGB VI). Die Break-Even-Analyse zeigt, ab welchem Jahr die aufgeschobene Rente insgesamt mehr einbringt als der reguläre Beginn.
Fahre mit der Maus über die Linien, um den Verlauf pro Jahr zu sehen.
Besteuerung der Rente — Jahrgang 1973
Der Besteuerungsanteil Ihrer Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 Nr. 1 EStG). Für Jahrgang 1973 beginnt die Rente mit 67 voraussichtlich im Januar 2040 — davon ist der unten genannte Anteil steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom Grundfreibetrag und weiteren Einkünften ab.
Beispielrechnung mit 40 Entgeltpunkten zum aktuellen Rentenwert. Die konkrete Steuer hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Hinzuverdienst & Teilrente
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für alle Altersrenten — auch bei der Rente mit 67 — keine Hinzuverdienstgrenze mehr (Altersrenten-Hinzuverdienstneuregelungsgesetz).
Sie dürfen unbegrenzt neben Ihrer Rente dazuverdienen. Ihr Hinzuverdienst zählt weiterhin als Einkommen und wird im Rahmen der Einkommensteuer versteuert.
- Vor Erreichen der Regelaltersgrenze zahlen Sie aus dem Hinzuverdienst weiter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und erwerben zusätzliche Entgeltpunkte.
- Eine Teilrente (10–99 % der Vollrente) können Sie flexibel wählen — dies ist ein sanfter Übergang in den Ruhestand und spart ggf. Steuern.
- Für Erwerbsminderungsrenten (nicht hier dargestellt) gelten weiterhin strengere Hinzuverdienstregeln.
Wartezeit & Beitragsjahre
Für jede Rentenart gilt eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit). Nur wenn diese erfüllt ist, haben Sie einen Anspruch. Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich werden angerechnet.
Rechtsgrundlagen: §§ 50 und 51 SGB VI. Die 45-Jahres-Wartezeit ist die strengste Hürde und schließt bestimmte Zeiten (z. B. Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn) aus.
Kindererziehungszeiten
Kinder bringen zusätzliche Entgeltpunkte. Wie viel Rente bedeuten Ihre Kindererziehungszeiten?
- Vor 1992 geborene Kinder: 2,5 EP
- Ab 1992 geborene Kinder: 3,0 EP
Andere Rentenarten für Jahrgang 1973
Rente ab 63 mit Abschlag
Schwerbehindertenrente
Rechtsgrundlagen
Die Altersgrenzen und Abschläge folgen direkt aus dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
- DRV Regelaltersgrenze (§235 SGB VI)(zuletzt geprüft 2026-04-19)
- §236 SGB VI — langjährig Versicherte(zuletzt geprüft 2026-04-19)
- §236a SGB VI — Schwerbehindertenrente(zuletzt geprüft 2026-04-19)
- §236b SGB VI — besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)(zuletzt geprüft 2026-04-19)
Häufige Fragen zu Jahrgang 1973
Wann kann ich in Rente (Jahrgang 1973, Rente mit 67)?
Für Jahrgang 1973 liegt der Rentenbeginn für die Rente mit 67 bei 67 Jahre. Diese Rente ist abschlagsfrei.
Wie hoch ist die Regelaltersgrenze für Jahrgang 1973?
Die Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI beträgt für Jahrgang 1973 67 Jahre.
Was kostet jeder Monat früherer Rentenbeginn?
Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze reduziert die Rente um 0,3 % lebenslang. Bei einer Beispiel-Bruttorente von 1631.6 €/Monat entspricht das etwa 4.89 € pro Monat je vorgezogenem Monat.
Kann ich auch später als zur Regelaltersgrenze in Rente gehen?
Ja. Jeder Monat Aufschub über die Regelaltersgrenze hinaus erhöht die Rente um 0,5 % (§ 77 SGB VI). Das kann sich bei längerer Lebenserwartung lohnen — siehe Break-Even-Abschnitt.
Zählen Kindererziehungszeiten als Beitragsjahre?
Ja. Pro Kind werden 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet (Kinder ab 1992 geboren). Diese Zeiten zählen für die 35- und 45-Jahre-Grenzen und bringen zusätzliche Entgeltpunkte.
Wie viel von meiner Rente muss ich versteuern (Jahrgang 1973)?
Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Jahrgang 1973 mit Rente mit 67 beginnt die Rente voraussichtlich Januar 2040 — davon sind 91 % steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 EStG). Bei einer Beispielrente von 19579 €/Jahr entspricht das etwa 17817 € im steuerpflichtigen Bruttobetrag — ob und wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt vom Grundfreibetrag und weiteren Einkünften ab.
Darf ich neben der Rente dazuverdienen?
Ja, und seit dem 1. Januar 2023 gibt es für alle Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr (Altersrenten-Hinzuverdienstneuregelungsgesetz). Das gilt für die Regelaltersrente ebenso wie für alle vorgezogenen Altersrenten (Rente mit 63, besonders langjährig Versicherte, Schwerbehindertenrente). Ihr Hinzuverdienst wird aber weiterhin als Einkommen versteuert.
Wie viele Beitragsjahre brauche ich für die Rente mit 67?
Für die Rente mit 67 ist die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) 5 Jahre. Die allgemeine Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre (§ 50 SGB VI). Für die Rente ab 63 mit Abschlag und die Schwerbehindertenrente sind 35 Jahre erforderlich; für die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren müssen es 45 Jahre sein (§§ 51, 236, 236a, 236b SGB VI).
Wie entwickelt sich der Rentenwert pro Entgeltpunkt?
Der aktuelle Rentenwert beträgt 40,79 €/Monat pro Entgeltpunkt. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli per Rentenwertbestimmungsverordnung angepasst und orientiert sich an der Lohnentwicklung, der Nachhaltigkeitsrücklage und dem Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. 2026 wird voraussichtlich ein Rentenwert von 42,22 € erreicht — das entspricht einer Steigerung von rund 28 % gegenüber 2020.
Wann bekomme ich meine Rente konkret ausgezahlt?
Bei einem Geburtsmonat Januar und einem Mindestalter von 67 Jahre für die Rente mit 67 liegt der frühestmögliche Rentenbeginn im Januar 2040. Der genaue Monat verschiebt sich je nach Ihrem Geburtstag. Die Rente wird monatlich im Nachhinein ausgezahlt und beginnt nach § 99 SGB VI rückwirkend mit dem Ersten des Monats, der auf die Vollendung des Mindestalters folgt.
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