- Erster Tag der Jubiläumsdienstzeit
- 11566
- Welches Jubiläum?
- 25 Jahre (300 Euro)
- Anrechenbare Vordienstzeiten
- 0
- Nicht anrechenbare Beurlaubung
- 0
- Ab welchem Tag wird gezählt?
- 20694
3
Mit diesen Werten öffnen2Tage
Ergebnis: 2 TageDer Jubiläumstag liegt 25, 40 oder 50 Jahre nach dem ersten Tag der Jubiläumsdienstzeit. Anrechenbare Vordienstzeiten holen ihn nach vorn, Beurlaubungen ohne Dienstbezüge schieben ihn nach hinten. Verbindlich ermittelt ihn die dienstvorgesetzte Stelle.
Festgehalten: Erster Tag der Jubiläumsdienstzeit 2001-09-01, Welches Jubiläum? 25 Jahre (300 Euro), Anrechenbare Vordienstzeiten 0, Ab welchem Tag wird gezählt? 2026-08-30.
| Nicht anrechenbare Beurlaubung | Ergebnis |
|---|---|
| 0Dein Wert | 2 |
| 10 | 305 |
| 20 | 610 |
| 30 | 914 |
| 40 | 1.220 |
| 50 | 1.524 |
| 60 | 1.828 |
3
Mit diesen Werten öffnen90
Mit diesen Werten öffnen3
Mit diesen Werten öffnenJubiläumstag = Eintritt + Stufe in Monaten − Vordienstzeiten + Beurlaubung
Die Jubiläumszuwendungsverordnung NRW knüpft an die Vollendung einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit an. Gezählt wird nicht die Zeit beim jetzigen Dienstherrn, sondern die Jubiläumsdienstzeit: hauptberufliche Zeiten in einem Dienst-, Arbeits- oder Amtsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn oder Arbeitgeber, Wehr- und Ersatzdienst, Elternzeit nach dem Diensteintritt, Zeiten an Ersatzschulen sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung zählen voll, auch unterhälftige im Rahmen einer Beurlaubung aus familiären Gründen. Die Zeit muss nicht zusammenhängen, derselbe Zeitraum aber nur einmal gezählt werden. In die andere Richtung wirken Beurlaubungen ohne Dienstbezüge: sie zählen grundsätzlich nicht mit und schieben den Jubiläumstag nach hinten. Vier Ausnahmen nennt die Verordnung selbst — Urlaub im überwiegend dienstlichen Interesse bis zu zwei Jahre, Tätigkeit bei Fraktionen bis zu fünf Jahre, Tätigkeit in zwischenstaatlichen Organisationen, im Auslands- oder Ersatzschuldienst und in der Entwicklungshilfe ohne feste Grenze, sowie Kinderbetreuung und Pflege bis zu drei Jahre. Was unter eine Ausnahme fällt, trägst du hier gar nicht erst ein. Der Tag selbst folgt dem allgemeinen Fristenrecht: die Frist beginnt mit dem Eintrittstag und endet mit Ablauf des Tages davor im Zieljahr, der Jubiläumstag ist der Tag danach. Ein Eintritt am 01.09.2001 führt also auf den 01.09.2026. Verbindlich ist das alles nicht. Die dienstvorgesetzte Stelle setzt die maßgebende Dienstzeit fest, ermittelt den Jubiläumstag und gibt ihn bekannt.
Beamtinnen und Beamte des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts erhalten bei Vollendung einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung und eine Dankurkunde.
Diese Seite bildet die Jubiläumszuwendungsverordnung NRW nach und ersetzt keine Auskunft. Die Festsetzung der maßgebenden Dienstzeit und die Bekanntgabe des Jubiläumstages sind Sache des Dienstherrn.
Die Verordnung gilt für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Landes NRW sowie der Gemeinden und der Landesaufsicht unterstehenden Körperschaften. Der Bund und die anderen Länder rechnen nach eigenen Vorschriften.
Jubiläumszuwendungsverordnung aus dem Jahr 2017; die ursprüngliche Befristung wurde 2021 gestrichen, die Verordnung gilt unbefristet weiter. Geprüft am 2026-08-29.
Liegt der Jubiläumstag hinter dir, steht dort eine negative Zahl statt einer Null. So viele Tage ist er her.
Teilzeitjahre zählen nur zur Hälfte.
Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind voll zu berücksichtigen, ausdrücklich auch unterhälftige im Rahmen einer Beurlaubung aus familiären Gründen.
Es zählt nur die Zeit beim jetzigen Dienstherrn.
Zur Jubiläumsdienstzeit zählen hauptberufliche Zeiten bei jedem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn oder Arbeitgeber. Auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf gehört dazu.
Jede Beurlaubung ohne Bezüge verschiebt den Jubiläumstag.
Kinderbetreuung und Pflege zählen bis zu drei Jahre mit, Urlaub im dienstlichen Interesse bis zu zwei Jahre. Erst darüber hinaus verschiebt sich etwas.
Der Jubiläumstag ist der letzte Tag der 25 Jahre.
Die Frist endet mit Ablauf des Vortages; der Jubiläumstag ist der Tag, der darauf folgt.
| Jubiläum | Jubiläumsdienstzeit | Zuwendung |
|---|---|---|
| 25 Jahre | 300 Monate | 300 Euro |
| 40 Jahre | 480 Monate | 450 Euro |
| 50 Jahre | 600 Monate | 500 Euro |
Nach 25, 40 oder 50 Jahren Jubiläumsdienstzeit, gerechnet ab deren erstem Tag. Den genauen Tag ermittelt die dienstvorgesetzte Stelle und gibt ihn bekannt.
300 Euro nach 25 Jahren, 450 Euro nach 40 Jahren und 500 Euro nach 50 Jahren. Dazu kommt an einem Arbeitstag Dienstbefreiung.
Hauptberufliche Zeiten bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn oder Arbeitgeber, Wehr- und Ersatzdienst, Elternzeit nach dem Diensteintritt, Zeiten an Ersatzschulen und Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Teilzeit zählt dabei voll.
Beurlaubungen ohne Dienstbezüge außerhalb der vier in der Verordnung genannten Ausnahmen sowie Zeiten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst. Auch Dienstzeiten aus einem durch Disziplinarurteil beendeten Beamtenverhältnis bleiben außen vor.
Nein. Der Bund und jedes andere Land haben eigene Vorschriften mit anderen Beträgen und teilweise anderen Zeiten. Diese Seite bildet allein die nordrhein-westfälische Verordnung ab.
Nein, und eine Rechtsberatung ist es auch nicht. Verbindlich ist allein die Festsetzung durch die dienstvorgesetzte Stelle.
Information, keine Fachberatung.