Werbefrei, ohne AnmeldungGeprüft 2026-08-29

Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte (Nordrhein-Westfalen)

Ergebnis

142,04

Ergebnis: 142,04 €

Unter vier Mehrarbeitsstunden im Kalendermonat zahlt NRW nichts, ab vier Stunden zahlt es alle — von der ersten an. Beim Satz des höheren Dienstes von 41,52 € je Stunde sind vier Stunden 166,08 €, drei Stunden sind null. Die Grenze sinkt bei Teilzeit anteilig.

Die Zahlen auf einen Blick

Festgehalten: Vergütungssatz (Lehramt und Schulform) Eingangsamt A 13, höh. Dienst Förder/Real, Beschäftigungsumfang 100 %.

Mehrarbeitsstunden im MonatErgebnis
00,00
10,00
20,00
30,00
4Dein Wert142,04
5177,55
6213,06
7248,57
8284,08

Beispiele durchgerechnet

Fall 1
Vergütungssatz (Lehramt und Schulform)
Eingangsamt A 13, höh. Dienst Förder/Real
Beschäftigungsumfang
100%
Mehrarbeitsstunden im Monat
4

142,04

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Fall 2
Vergütungssatz (Lehramt und Schulform)
Höherer Dienst Gymnasium/Gesamtschule/BK
Beschäftigungsumfang
100%
Mehrarbeitsstunden im Monat
10

415,20

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Fall 3
Vergütungssatz (Lehramt und Schulform)
Gehobener Dienst, Eingangsamt unter A 12
Beschäftigungsumfang
50%
Mehrarbeitsstunden im Monat
2

48,26

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So wird gerechnet

Vergütung = Stunden × Satz, wenn Stunden ≥ 4 × Umfang

  1. SchrittWähle den Satz, der zu deinem Eingangsamt und deiner Schulform gehört.
  2. SchrittTrage deinen Beschäftigungsumfang ein — die Grenze sinkt mit ihm.
  3. SchrittTrage die im Kalendermonat geleisteten Mehrarbeitsstunden ein.
  4. ErgebnisUnter der Grenze steht null, ab der Grenze zählt jede Stunde.

Was die Zahl bedeutet

Mehrarbeit im Schuldienst wird nicht nach Zeitstunden bezahlt, sondern je erteilter Unterrichtsstunde, und zwar mit einem festen Satz. Maßgebend sind das Eingangsamt deines Lehramts und die Schulform — nicht die Besoldungsgruppe, in der du gerade stehst. Nordrhein-Westfalen setzt die Sätze über § 4 der Mehrarbeitsvergütungsverordnung fest, das Landesamt für Besoldung und Versorgung veröffentlicht die Tabelle. Die hier hinterlegten Beträge gelten seit April 2026, als das Landesbesoldungsgesetz sie um 2,8 Prozent anhob; davor galten sie seit Februar 2025. Überraschend ist meist die Grenze. Weniger als vier Mehrarbeitsstunden im Kalendermonat sind gar nicht vergütungsfähig, vier Stunden dagegen werden vollständig bezahlt, von der ersten Stunde an. Es ist eine Klippe, kein Selbstbehalt. Teilzeitkräfte erreichen sie früher, denn die Mindeststundenzahl verkürzt sich entsprechend dem Umfang der bewilligten Teilzeit; bei einer halben Stelle sind es zwei Stunden. Nach oben deckelt der Erlass bei 288 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr. Gezählt wird nur tatsächlich erteilter Unterricht, und er muss angeordnet oder genehmigt sein. Konferenzen, Elternsprechtage, Prüfungsaufsichten und Schulfahrten sind ausdrücklich keine vergütbare Mehrarbeit.

Erteilt ein Lehrer im Monat mindestens 4 Mehrarbeitsstunden, so wird der Mehrarbeitsunterricht von der ersten Stunde an vergütet.
Runderlass des Kultusministeriums NRW, BASS 21-22 Nr. 21, Nummer 5.1

Die Sätze stehen beim Landesamt

Das LBV NRW veröffentlicht die Tabelle „Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung gem. § 4 MVergV“. Genommen ist hier die Spalte ab April 2026.

Drei Stunden bringen nichts, vier bringen alles

Die Bagatellgrenze ist eine Schwelle, kein Abzug. Eine Stunde zu wenig, und der Monat zahlt null; ist sie erreicht, zählt jede Stunde mit, auch die ersten drei.

Nur Nordrhein-Westfalen

Besoldung ist Ländersache. Diese vier Sätze und diese Grenze gelten in NRW; ein anderes Land hat eine eigene Tabelle und kann eine andere Mindeststundenzahl vorsehen.

Verbindlich rechnet die Bezügestelle

Diese Seite schätzt und ist keine Rechts-, Steuer- oder Besoldungsberatung. Das LBV stellt Ist- und Sollstunden des Monats gegenüber, und ausgefallene Stunden können die Schwelle in beide Richtungen verschieben.

Häufig falsch verstanden

Bezahlt werden nur die Stunden oberhalb der Grenze.

Ab vier Stunden wird jede Stunde des Monats vergütet, auch die erste. Darunter keine einzige.

Der Satz richtet sich nach meiner Besoldungsgruppe.

Er richtet sich nach dem Eingangsamt des Lehramts und der Schulform. Eine A-14-Lehrkraft am Gymnasium bekommt denselben Stundensatz wie die A-13-Kollegin dort.

Auch in Teilzeit brauche ich vier Stunden.

Die Mindeststundenzahl verkürzt sich anteilig, bei einer halben Stelle auf zwei. Es ist dieselbe Verhältnisregel, die auch die Bezüge kürzt.

Eine ausgefallene Vertretungsstunde zählt trotzdem.

Vergütbar ist nur tatsächlich erteilter Unterricht. Eine als Mehrarbeit ausgewiesene, aber nicht gehaltene Stunde fällt heraus, ganz gleich warum.

Referenztabelle

Vergütungssatzab April 2026ab Februar 2025
Gehobener Dienst, Eingangsamt unter A 1224,13 €23,47 €
Eingangsamt A 12, höh. Dienst GS/HS29,90 €29,09 €
Eingangsamt A 13, höh. Dienst Förder-/Realschule35,51 €34,54 €
Höherer Dienst Gymnasium/Gesamtschule/BK41,52 €40,39 €

Fragen

Wie viel ist eine Mehrarbeitsstunde in NRW wert?

Zwischen 24,13 € und 41,52 € je Unterrichtsstunde, je nach Eingangsamt des Lehramts und Schulform. Die Sätze gelten seit April 2026 und stehen in der Tabelle des Landesamtes für Besoldung und Versorgung.

Warum wurden meine vier Stunden nicht bezahlt?

Vermutlich wurden nicht alle tatsächlich erteilt, oder ausgefallene Pflichtstunden wurden gegengerechnet. Der Monat muss vier vergütungsfähige Stunden erreichen, sonst wird nichts gezahlt.

Sinkt die Bagatellgrenze bei Teilzeit?

Ja. Die Mindeststundenzahl verkürzt sich entsprechend dem bewilligten Teilzeitumfang, bei einer halben Stelle also auf zwei Stunden statt vier.

Gibt es eine Obergrenze?

Ja, 288 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr im nordrhein-westfälischen Schuldienst. Gleichmäßig verteilt sind das 24 Stunden im Monat.

Zählen Konferenzen und Elternsprechtage mit?

Nein. Vergütbar ist nur Unterrichtstätigkeit, und sie muss angeordnet oder genehmigt sein. Konferenzen, Elternsprechtage, Prüfungen und Schulfahrten nennt der Erlass ausdrücklich als Ausnahmen.

Quellen und letzte Prüfung

  1. finanzverwaltung.nrw.de

Information, keine Finanzberatung.