Beihilfe in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bietet die Wahltarif-Option: Beamte können zwischen der klassischen Beihilfe (50%) und einem erweiterten Arbeitgeberzuschuss-Modell wählen. Für Familien in der Elternzeit kann der Wahltarif die Gesundheitskosten vereinfachen, da er die Beihilfe/PKV-Aufteilung durch einen einheitlichen Beitrag ersetzt. Prüfen Sie beide Optionen vor der Elternzeit — ein Wechsel ist nur in bestimmten Zeitfenstern möglich.
| Beihilfe-Satz | 50% |
| Kinderzuschlag | Ja |