Beihilfe in Bayern
In Bayern erhalten Beamte 50% Beihilfe für Krankheitskosten. Während der Elternzeit bleibt dieser Satz für den Beamten unverändert, Kinder werden mit 80% berücksichtigt. Die private Krankenversicherung (PKV) läuft während der Elternzeit weiter, aber der Arbeitgeberzuschuss entfällt — planen Sie ab dem ersten Monat mit dem vollen Beitrag.
| Beihilfe-Satz | 50% |
| Kinderzuschlag | Ja |