- Entgeltgruppe
- E 13
- Stufe
- Stufe 1
- Beschäftigungsumfang
- 100%
4.759,37
Mit diesen Werten öffnen5.366,89€
Ergebnis: 5.366,89 €Das TV-L-Gehalt ist eine Tabelle, keine Formel: Entgeltgruppe und Stufe ergeben genau einen Monatsbetrag. Seit April 2026 sind das in E 13 Stufe 1 4.759,37 € und in Stufe 5 6.573,97 €. Teilzeit zahlt denselben Anteil dieses Betrags wie die vereinbarte Arbeitszeit.
Festgehalten: Entgeltgruppe E 13, Stufe Stufe 3.
| Beschäftigungsumfang (%) | Ergebnis |
|---|---|
| 80,0 | 4.293,51 |
| 85,0 | 4.561,86 |
| 90,0 | 4.830,20 |
| 95,0 | 5.098,55 |
| 100,0Dein Wert | 5.366,89 |
4.759,37
Mit diesen Werten öffnen4.748,43
Mit diesen Werten öffnen3.286,99
Mit diesen Werten öffnenBrutto = Tabellenwert für Gruppe und Stufe × Umfang
Der TV-L ist der Tarifvertrag der Länder, und er zahlt nach Tabelle statt nach Verhandlung. Zwei Koordinaten bestimmen den Betrag: die Entgeltgruppe, die an der Tätigkeit hängt und für Lehrkräfte in der Entgeltordnung TV EntgO-L festgelegt ist, und die Stufe, die mit der Zeit in dieser Gruppe steigt. Die Werte dieser Seite sind die Anlage B in der Fassung, die seit April 2026 gilt und bis Ende Februar 2027 läuft. Sie beruhen auf dem Tarifabschluss der Länder vom Februar 2026, der die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent anhob, mindestens aber um 100 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Anteil des Tabellenentgelts, der ihrer vereinbarten Arbeitszeit entspricht; bei Lehrkräften ist das das Verhältnis der Unterrichtsstunden zur Pflichtstundenzahl. Was hier steht, ist brutto: vor Lohnsteuer, vor Sozialversicherung und vor dem Beitrag zur Zusatzversorgung, und ohne die Jahressonderzahlung im November. Der TV-L gilt für die Länder, die Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sind. Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag, Kommunen und Bund rechnen nach TVöD.
Hinterlegt ist die Tabelle für den Zeitraum von April 2026 bis Februar 2027, wie sie das Bayerische Landesamt für Finanzen veröffentlicht. Jeder Betrag wurde gegen die vorherige TdL-Tabelle plus 2,8 Prozent gegengerechnet.
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Sozialabgaben und der Beitrag zur Zusatzversorgung gehen erst danach ab, und wie viel, hängt an Steuerklasse und Wohnort. Nimm diesen Betrag in einen amtlichen Brutto-Netto-Rechner.
Der TV-L bindet die Länder, die Mitglied der TdL sind. Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag, Kommunen und Bund zahlen nach TVöD.
Diese Seite schätzt und ist keine Rechts-, Steuer- oder Tarifberatung. Zulagen, individuelle Endstufen nach Überleitung und die Stufenzuordnung bei Einstellung setzt der Arbeitgeber fest.
Die Stufe steigt, wenn meine Arbeit gut bewertet wird.
Sie steigt mit der Zeit in der Entgeltgruppe. Leistung kann die Wartezeit in Einzelfällen verkürzen, die Tabelle selbst ist eine Erfahrungsleiter.
Quereinsteiger am Gymnasium sind automatisch E 13.
Die Entgeltgruppe folgt der Entgeltordnung TV EntgO-L und hängt an der Qualifikation, nicht allein an der Schulform. Viele Quereinsteiger starten darunter.
Eine halbe Stelle zahlt die Hälfte meines jetzigen Nettos.
Sie zahlt die Hälfte des Bruttos. Das Netto sinkt schwächer, weil die Einkommensteuer progressiv ist und ein kleineres Brutto in niedrigere Zonen fällt.
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E 9b | 3.620,10 | 3.870,81 | 4.035,07 | 4.488,99 | 4.875,10 | 5.014,87 |
| E 10 | 4.038,42 | 4.299,95 | 4.599,41 | 4.904,89 | 5.486,13 | 5.644,20 |
| E 11 | 4.178,35 | 4.444,86 | 4.748,43 | 5.210,41 | 5.881,02 | 6.050,95 |
| E 12 | 4.310,90 | 4.599,41 | 5.210,41 | 5.746,90 | 6.439,85 | 6.626,54 |
| E 13 | 4.759,37 | 5.106,09 | 5.366,89 | 5.873,56 | 6.573,97 | 6.764,69 |
| E 14 | 5.143,59 | 5.515,90 | 5.821,41 | 6.283,38 | 6.991,23 | 7.194,48 |
| E 15 | 5.658,38 | 6.067,30 | 6.283,38 | 7.050,89 | 7.632,07 | 7.854,52 |
Seit April 2026 liegt das Monatsbrutto zwischen 4.759,37 € in Stufe 1 und 6.764,69 € in Stufe 6. Welche Stufe gilt, hängt an der Zeit in der Entgeltgruppe.
Die Entgeltordnung für Lehrkräfte, der TV EntgO-L, ordnet die Gruppe nach Qualifikation und ausgeübter Tätigkeit zu. Im Arbeitsvertrag steht sie ausdrücklich.
Von Stufe 1 nach 2 ein Jahr, danach zwei, drei, vier und fünf Jahre. Gezählt wird ab dem Eintritt in die Entgeltgruppe.
Nein. Sie wird mit dem Novembergehalt gezahlt und nach § 20 TV-L gesondert berechnet.
Zieh Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab, dann Sozialabgaben und den Beitrag zur Zusatzversorgung. Nimm dafür einen amtlichen Brutto-Netto-Rechner, denn die Beträge hängen an Steuerklasse und Land.
Information, keine Finanzberatung.
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