Schwerbehinderten-Rente für Jahrgang 1967
Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI.
Diese Berechnung ist eine Orientierungshilfe und ersetzt nicht Ihre offizielle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung (die Sie ab dem 27. Lebensjahr automatisch erhalten).
Wann beginnt Ihre Rente?
Voraussichtlicher Rentenbeginn für Jahrgang 1967 mit Schwerbehinderten-Rente, ausgehend von einem Geburtsmonat Januar.
Der genaue Monat verschiebt sich nach Ihrem tatsächlichen Geburtstag — die Rente startet immer im Folgemonat der Vollendung des Mindestalters (§ 99 SGB VI).
Abschlag in Euro pro Monat
Schätzen Sie Ihre Bruttorente anhand Ihrer Entgeltpunkte oder Ihres Bruttogehalts.
Aktueller Rentenwert (Stand 2025): 40.79 € pro Entgeltpunkt.
Nettorente-Schätzung
Brutto-Netto-Aufteilung nach Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Einkommensteuer.
- Netto1.295 €79 %
- Steuer131 €8 %
- Pflege59 €4 %
- KVdR147 €9 %
Entwicklung des Rentenwerts
Der Rentenwert pro Entgeltpunkt wird jährlich zum 1. Juli per Rentenwertbestimmungsverordnung angepasst — hier die Entwicklung seit 2020 samt Prognose für 2026.
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Jahrgangsvergleich
Wie sich Ihre Altersgrenze gegenüber benachbarten Jahrgängen unterscheidet.
Jahrgang 1967: Regelaltersgrenze 67 J..
Lohnt sich ein späterer Rentenbeginn?
Die Break-Even-Analyse vergleicht die lebenslangen Rentensummen bei frühem, regulärem und aufgeschobenem Beginn.
Fahre mit der Maus über die Linien, um den Verlauf pro Jahr zu sehen.
Besteuerung der Rente — Jahrgang 1967
Der Besteuerungsanteil Ihrer Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 Nr. 1 EStG). Für Jahrgang 1967 beginnt die Schwerbehinderten-Rente voraussichtlich im Januar 2032 — davon ist der unten genannte Anteil steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom Grundfreibetrag und weiteren Einkünften ab.
Beispielrechnung mit 40 Entgeltpunkten zum aktuellen Rentenwert. Die konkrete Steuer hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Hinzuverdienst & Teilrente
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für alle Altersrenten — auch bei der Schwerbehinderten-Rente — keine Hinzuverdienstgrenze mehr (Altersrenten-Hinzuverdienstneuregelungsgesetz).
Sie dürfen unbegrenzt neben Ihrer Rente dazuverdienen. Ihr Hinzuverdienst zählt weiterhin als Einkommen und wird im Rahmen der Einkommensteuer versteuert.
- Vor Erreichen der Regelaltersgrenze zahlen Sie aus dem Hinzuverdienst weiter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und erwerben zusätzliche Entgeltpunkte.
- Eine Teilrente (10–99 % der Vollrente) können Sie flexibel wählen — dies ist ein sanfter Übergang in den Ruhestand und spart ggf. Steuern.
- Für Erwerbsminderungsrenten (nicht hier dargestellt) gelten weiterhin strengere Hinzuverdienstregeln.
Wartezeit & Beitragsjahre
Für jede Rentenart gilt eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit). Nur wenn diese erfüllt ist, haben Sie einen Anspruch. Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich werden angerechnet.
Rechtsgrundlagen: §§ 50 und 51 SGB VI. Die 45-Jahres-Wartezeit ist die strengste Hürde und schließt bestimmte Zeiten (z. B. Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn) aus.
Kindererziehungszeiten
Kinder bringen zusätzliche Entgeltpunkte. Wie viel Rente bedeuten Ihre Kindererziehungszeiten?
- Vor 1992 geborene Kinder: 2,5 EP
- Ab 1992 geborene Kinder: 3,0 EP
Andere Rentenarten für Jahrgang 1967
Rente mit 63 (45 Beitragsjahre)
Rente ab 63 mit Abschlag
Rechtsgrundlagen
Die Altersgrenzen und Abschläge folgen direkt aus dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
- DRV Regelaltersgrenze (§235 SGB VI)(zuletzt geprüft 2026-04-19)
- §236 SGB VI — langjährig Versicherte(zuletzt geprüft 2026-04-19)
- §236a SGB VI — Schwerbehindertenrente(zuletzt geprüft 2026-04-19)
- §236b SGB VI — besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)(zuletzt geprüft 2026-04-19)
Häufige Fragen zu Jahrgang 1967
Wann kann ich in Rente (Jahrgang 1967, Schwerbehinderten-Rente)?
Für Jahrgang 1967 liegt der Rentenbeginn für die Schwerbehinderten-Rente bei 65 Jahre. Maximaler Abschlag: 10.8 %.
Wie hoch ist die Regelaltersgrenze für Jahrgang 1967?
Die Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI beträgt für Jahrgang 1967 67 Jahre.
Was kostet jeder Monat früherer Rentenbeginn?
Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze reduziert die Rente um 0,3 % lebenslang. Bei einer Beispiel-Bruttorente von 1631.6 €/Monat entspricht das etwa 4.89 € pro Monat je vorgezogenem Monat.
Kann ich auch später als zur Regelaltersgrenze in Rente gehen?
Ja. Jeder Monat Aufschub über die Regelaltersgrenze hinaus erhöht die Rente um 0,5 % (§ 77 SGB VI). Das kann sich bei längerer Lebenserwartung lohnen — siehe Break-Even-Abschnitt.
Zählen Kindererziehungszeiten als Beitragsjahre?
Ja. Pro Kind werden 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet (Kinder ab 1992 geboren). Diese Zeiten zählen für die 35- und 45-Jahre-Grenzen und bringen zusätzliche Entgeltpunkte.
Wie viel von meiner Rente muss ich versteuern (Jahrgang 1967)?
Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Jahrgang 1967 mit Schwerbehinderten-Rente beginnt die Rente voraussichtlich Januar 2032 — davon sind 87 % steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 EStG). Bei einer Beispielrente von 19579 €/Jahr entspricht das etwa 17034 € im steuerpflichtigen Bruttobetrag — ob und wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt vom Grundfreibetrag und weiteren Einkünften ab.
Darf ich neben der Rente dazuverdienen?
Ja, und seit dem 1. Januar 2023 gibt es für alle Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr (Altersrenten-Hinzuverdienstneuregelungsgesetz). Das gilt für die Regelaltersrente ebenso wie für alle vorgezogenen Altersrenten (Rente mit 63, besonders langjährig Versicherte, Schwerbehindertenrente). Ihr Hinzuverdienst wird aber weiterhin als Einkommen versteuert.
Wie viele Beitragsjahre brauche ich für die Schwerbehinderten-Rente?
Für die Schwerbehinderten-Rente ist die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) 35 Jahre. Die allgemeine Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre (§ 50 SGB VI). Für die Rente ab 63 mit Abschlag und die Schwerbehindertenrente sind 35 Jahre erforderlich; für die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren müssen es 45 Jahre sein (§§ 51, 236, 236a, 236b SGB VI).
Wie entwickelt sich der Rentenwert pro Entgeltpunkt?
Der aktuelle Rentenwert beträgt 40,79 €/Monat pro Entgeltpunkt. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli per Rentenwertbestimmungsverordnung angepasst und orientiert sich an der Lohnentwicklung, der Nachhaltigkeitsrücklage und dem Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. 2026 wird voraussichtlich ein Rentenwert von 42,22 € erreicht — das entspricht einer Steigerung von rund 28 % gegenüber 2020.
Wann bekomme ich meine Rente konkret ausgezahlt?
Bei einem Geburtsmonat Januar und einem Mindestalter von 65 Jahre für die Schwerbehinderten-Rente liegt der frühestmögliche Rentenbeginn im Januar 2032. Der genaue Monat verschiebt sich je nach Ihrem Geburtstag. Die Rente wird monatlich im Nachhinein ausgezahlt und beginnt nach § 99 SGB VI rückwirkend mit dem Ersten des Monats, der auf die Vollendung des Mindestalters folgt.
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