Hebesatz vor/nach der Reform 2025
Der Hebesatz sinkt von 520 % auf 400 % (-23.1 %).
Der Hebesatz sinkt um 23.1 % — rein rechnerisch ein Entlastungssignal, das aber durch die neuen Grundsteuerwerte oft aufgezehrt wird.
Stuttgart bezeichnet die Reform als aufkommensneutral: die Stadt erwartet insgesamt keine höheren Einnahmen. Einzelne Grundstücke können sich trotzdem deutlich verschieben — Gewerbe und hochpreisige Lagen tragen meist mehr, Einfamilienhäuser in Randlagen häufig weniger.
Maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Die zugrundeliegenden Grundsteuerwert- und Messbescheide kommen vom zuständigen Finanzamt — wer den Wert für zu hoch hält, muss dort innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, nicht bei der Stadt.