Hundesteuer in Wolfsburg 2026

Jahresbeitrag der Hundesteuer für den ersten, zweiten und Listenhund — verifiziert anhand der Hundesteuersatzung.

Erster Hund

84 €

Erster Hund

Zweiter Hund

126 €

Zweiter Hund

Listenhund

840 €

Listenhund

Sätze im Überblick

StufeJahresbeitragMonatlich10-Jahres-Summe
1. Hund84 €7 €840 €
2. Hund126 €11 €1.260 €
Listenhund840 €70 €8.400 €

Kosten über die Lebenszeit

Kumulierte Kosten über 12 Jahre

0 €277 €554 €832 €1.109 €124681012Jahr

·

Eigene Kosten berechnen

Gesamtkosten: 420 €

Listenhund-Aufschlag

Für Listenhunde erhebt Wolfsburg eine jährliche Steuer von 840 €.

Das entspricht dem 10× normalen Satz.

Vergleich mit Nachbarstädten

Vergleich mit anderen Städten in NI

Wolfsburg · 84 €

Wer ist befreit?

  • Blindenführhund
  • Therapiehund
  • Assistenz- oder Diensthund
  • Aus dem Tierheim übernommen

Hund anmelden

Neue Hundehalter müssen ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Übernahme beim Bürgeramt anmelden.

Bei fehlender Anmeldung droht ein Bußgeld sowie die Nacherhebung der Steuer.

Melden Sie Ihren Hund persönlich beim zuständigen Bürgeramt an.

Häufige Fragen

Wann ist die Hundesteuer in Wolfsburg fällig?

Einmal pro Kalenderjahr. Neue Halter müssen den Hund innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt anmelden.

Zahle ich mehr für einen zweiten Hund?

Wolfsburg verlangt 84 € für den ersten Hund und 126 € für den zweiten.

Was ist ein Listenhund?

Eine Rasse, die die Stadt als potenziell gefährlich einstuft. Wolfsburg besteuert Listenhunde mit 840 € pro Jahr.

Kann ich eine Befreiung bekommen?

Ja — Blindenführ-, Therapie- und Assistenzhunde sind in der Regel befreit; Details regelt die Satzung.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Die Stadt kann ein Bußgeld in dreistelliger Höhe verhängen und die Steuer nacherheben.

Ändert sich der Satz jedes Jahr?

Sätze ändern sich, wenn die Stadt ihre Hundesteuersatzung anpasst — typischerweise zum 1. Januar.

Zahle ich auch, wenn ich einen Hund nur pflege?

Viele Städte befreien Pflegehunde im ersten Jahr nach Tierheim-Übernahme — siehe Satzung.

Ist die Hundesteuer steuerlich absetzbar?

Nein. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer und nicht von der Einkommensteuer abziehbar.

Quelle & Verifikation

Hundesteuer Wolfsburg — Stadtverwaltung

Zuletzt verifiziert am 22. Mai 2026

Sätze gültig seit 1. Januar 2025