Erster Hund
84 €
Erster Hund
Jahresbeitrag der Hundesteuer für den ersten, zweiten und Listenhund — verifiziert anhand der Hundesteuersatzung.
84 €
Erster Hund
126 €
Zweiter Hund
840 €
Listenhund
| Stufe | Jahresbeitrag | Monatlich | 10-Jahres-Summe |
|---|---|---|---|
| 1. Hund | 84 € | 7 € | 840 € |
| 2. Hund | 126 € | 11 € | 1.260 € |
| Listenhund | 840 € | 70 € | 8.400 € |
·
Für Listenhunde erhebt Schwabach eine jährliche Steuer von 840 €.
Das entspricht dem 10× normalen Satz.
Schwabach · 84 €
Neue Hundehalter müssen ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Übernahme beim Bürgeramt anmelden.
Bei fehlender Anmeldung droht ein Bußgeld sowie die Nacherhebung der Steuer.
Melden Sie Ihren Hund persönlich beim zuständigen Bürgeramt an.
Einmal pro Kalenderjahr. Neue Halter müssen den Hund innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt anmelden.
Schwabach verlangt 84 € für den ersten Hund und 126 € für den zweiten.
Eine Rasse, die die Stadt als potenziell gefährlich einstuft. Schwabach besteuert Listenhunde mit 840 € pro Jahr.
Ja — Blindenführ-, Therapie- und Assistenzhunde sind in der Regel befreit; Details regelt die Satzung.
Die Stadt kann ein Bußgeld in dreistelliger Höhe verhängen und die Steuer nacherheben.
Sätze ändern sich, wenn die Stadt ihre Hundesteuersatzung anpasst — typischerweise zum 1. Januar.
Viele Städte befreien Pflegehunde im ersten Jahr nach Tierheim-Übernahme — siehe Satzung.
Nein. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer und nicht von der Einkommensteuer abziehbar.
Hundesteuer Schwabach — Stadtverwaltung
Zuletzt verifiziert am 22. Mai 2026
Sätze gültig seit 1. Januar 2025