Hundesteuer in Remscheid 2026

Jahresbeitrag der Hundesteuer für den ersten, zweiten und Listenhund — verifiziert anhand der Hundesteuersatzung.

Erster Hund

108 €

Erster Hund

Zweiter Hund

168 €

Zweiter Hund

Listenhund

1.000 €

Listenhund

Sätze im Überblick

StufeJahresbeitragMonatlich10-Jahres-Summe
1. Hund108 €9 €1.080 €
2. Hund168 €14 €1.680 €
Listenhund1.000 €83 €10.000 €

Kosten über die Lebenszeit

Kumulierte Kosten über 12 Jahre

0 €356 €713 €1.069 €1.426 €124681012Jahr

·

Eigene Kosten berechnen

Gesamtkosten: 540 €

Listenhund-Aufschlag

Für Listenhunde erhebt Remscheid eine jährliche Steuer von 1.000 €.

Vergleich mit Nachbarstädten

Vergleich mit anderen Städten in NW

Remscheid · 108 €

Wer ist befreit?

  • Blindenführhund
  • Therapiehund
  • Assistenz- oder Diensthund
  • Aus dem Tierheim übernommen

Hund anmelden

Neue Hundehalter müssen ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Übernahme beim Bürgeramt anmelden.

Bei fehlender Anmeldung droht ein Bußgeld sowie die Nacherhebung der Steuer.

Melden Sie Ihren Hund persönlich beim zuständigen Bürgeramt an.

Häufige Fragen

Wann ist die Hundesteuer in Remscheid fällig?

Einmal pro Kalenderjahr. Neue Halter müssen den Hund innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt anmelden.

Zahle ich mehr für einen zweiten Hund?

Remscheid verlangt 108 € für den ersten Hund und 168 € für den zweiten.

Was ist ein Listenhund?

Eine Rasse, die die Stadt als potenziell gefährlich einstuft. Remscheid besteuert Listenhunde mit 1000 € pro Jahr.

Kann ich eine Befreiung bekommen?

Ja — Blindenführ-, Therapie- und Assistenzhunde sind in der Regel befreit; Details regelt die Satzung.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Die Stadt kann ein Bußgeld in dreistelliger Höhe verhängen und die Steuer nacherheben.

Ändert sich der Satz jedes Jahr?

Sätze ändern sich, wenn die Stadt ihre Hundesteuersatzung anpasst — typischerweise zum 1. Januar.

Zahle ich auch, wenn ich einen Hund nur pflege?

Viele Städte befreien Pflegehunde im ersten Jahr nach Tierheim-Übernahme — siehe Satzung.

Ist die Hundesteuer steuerlich absetzbar?

Nein. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer und nicht von der Einkommensteuer abziehbar.

Quelle & Verifikation

Hundesteuer Remscheid — Stadtverwaltung

Zuletzt verifiziert am 22. Mai 2026

Sätze gültig seit 1. Januar 2025