Hundesteuer in München 2026

Jahresbeitrag der Hundesteuer für den ersten, zweiten und Listenhund — verifiziert anhand der Hundesteuersatzung.

Erster Hund

100 €

Erster Hund

Zweiter Hund

200 €

Zweiter Hund

Listenhund

800 €

Listenhund

Sätze im Überblick

StufeJahresbeitragMonatlich10-Jahres-Summe
1. Hund100 €8 €1.000 €
2. Hund200 €17 €2.000 €
3. Hund300 €25 €3.000 €
Listenhund800 €67 €8.000 €

Kosten über die Lebenszeit

Kumulierte Kosten über 12 Jahre

0 €330 €660 €990 €1.320 €124681012Jahr

·

Eigene Kosten berechnen

Gesamtkosten: 500 €

Listenhund-Aufschlag

Für Listenhunde erhebt München eine jährliche Steuer von 800 €.

Das entspricht dem 8× normalen Satz.

München staffelt den Satz pro weiterem Hund: 100 € (1. Hund), 200 € (2. Hund), 300 € (ab 3. Hund).

Vergleich mit Nachbarstädten

Vergleich mit anderen Städten in BY

München · 100 €

Wer ist befreit?

  • Blindenführhund
  • Therapiehund
  • Assistenz- oder Diensthund
  • Aus dem Tierheim übernommen

Hund anmelden

Neue Hundehalter müssen ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Übernahme beim Bürgeramt anmelden.

Bei fehlender Anmeldung droht ein Bußgeld sowie die Nacherhebung der Steuer.

Melden Sie Ihren Hund persönlich beim zuständigen Bürgeramt an.

Häufige Fragen

Wann ist die Hundesteuer in München fällig?

Einmal pro Kalenderjahr. Neue Halter müssen den Hund innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt anmelden.

Zahle ich mehr für einen zweiten Hund?

München verlangt 100 € für den ersten Hund und 200 € für den zweiten.

Was ist ein Listenhund?

Eine Rasse, die die Stadt als potenziell gefährlich einstuft. München besteuert Listenhunde mit 800 € pro Jahr.

Kann ich eine Befreiung bekommen?

Ja — Blindenführ-, Therapie- und Assistenzhunde sind in der Regel befreit; Details regelt die Satzung.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Die Stadt kann ein Bußgeld in dreistelliger Höhe verhängen und die Steuer nacherheben.

Ändert sich der Satz jedes Jahr?

Sätze ändern sich, wenn die Stadt ihre Hundesteuersatzung anpasst — typischerweise zum 1. Januar.

Zahle ich auch, wenn ich einen Hund nur pflege?

Viele Städte befreien Pflegehunde im ersten Jahr nach Tierheim-Übernahme — siehe Satzung.

Ist die Hundesteuer steuerlich absetzbar?

Nein. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer und nicht von der Einkommensteuer abziehbar.

Quelle & Verifikation

Hundesteuer — Landeshauptstadt München

Zuletzt verifiziert am 21. Mai 2026

Sätze gültig seit 1. Januar 2025