Erster Hund
100 €
Erster Hund
Jahresbeitrag der Hundesteuer für den ersten, zweiten und Listenhund — verifiziert anhand der Hundesteuersatzung.
100 €
Erster Hund
200 €
Zweiter Hund
800 €
Listenhund
| Stufe | Jahresbeitrag | Monatlich | 10-Jahres-Summe |
|---|---|---|---|
| 1. Hund | 100 € | 8 € | 1.000 € |
| 2. Hund | 200 € | 17 € | 2.000 € |
| 3. Hund | 300 € | 25 € | 3.000 € |
| Listenhund | 800 € | 67 € | 8.000 € |
·
Für Listenhunde erhebt München eine jährliche Steuer von 800 €.
Das entspricht dem 8× normalen Satz.
München staffelt den Satz pro weiterem Hund: 100 € (1. Hund), 200 € (2. Hund), 300 € (ab 3. Hund).
München · 100 €
Neue Hundehalter müssen ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Übernahme beim Bürgeramt anmelden.
Bei fehlender Anmeldung droht ein Bußgeld sowie die Nacherhebung der Steuer.
Melden Sie Ihren Hund persönlich beim zuständigen Bürgeramt an.
Einmal pro Kalenderjahr. Neue Halter müssen den Hund innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt anmelden.
München verlangt 100 € für den ersten Hund und 200 € für den zweiten.
Eine Rasse, die die Stadt als potenziell gefährlich einstuft. München besteuert Listenhunde mit 800 € pro Jahr.
Ja — Blindenführ-, Therapie- und Assistenzhunde sind in der Regel befreit; Details regelt die Satzung.
Die Stadt kann ein Bußgeld in dreistelliger Höhe verhängen und die Steuer nacherheben.
Sätze ändern sich, wenn die Stadt ihre Hundesteuersatzung anpasst — typischerweise zum 1. Januar.
Viele Städte befreien Pflegehunde im ersten Jahr nach Tierheim-Übernahme — siehe Satzung.
Nein. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer und nicht von der Einkommensteuer abziehbar.
Hundesteuer — Landeshauptstadt München
Zuletzt verifiziert am 21. Mai 2026
Sätze gültig seit 1. Januar 2025