Erster Hund
108 €
Erster Hund
Jahresbeitrag der Hundesteuer für den ersten, zweiten und Listenhund — verifiziert anhand der Hundesteuersatzung.
108 €
Erster Hund
168 €
Zweiter Hund
1.000 €
Listenhund
| Stufe | Jahresbeitrag | Monatlich | 10-Jahres-Summe |
|---|---|---|---|
| 1. Hund | 108 € | 9 € | 1.080 € |
| 2. Hund | 168 € | 14 € | 1.680 € |
| Listenhund | 1.000 € | 83 € | 10.000 € |
·
Für Listenhunde erhebt Mönchengladbach eine jährliche Steuer von 1.000 €.
Mönchengladbach · 108 €
Neue Hundehalter müssen ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Übernahme beim Bürgeramt anmelden.
Bei fehlender Anmeldung droht ein Bußgeld sowie die Nacherhebung der Steuer.
Melden Sie Ihren Hund persönlich beim zuständigen Bürgeramt an.
Einmal pro Kalenderjahr. Neue Halter müssen den Hund innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt anmelden.
Mönchengladbach verlangt 108 € für den ersten Hund und 168 € für den zweiten.
Eine Rasse, die die Stadt als potenziell gefährlich einstuft. Mönchengladbach besteuert Listenhunde mit 1000 € pro Jahr.
Ja — Blindenführ-, Therapie- und Assistenzhunde sind in der Regel befreit; Details regelt die Satzung.
Die Stadt kann ein Bußgeld in dreistelliger Höhe verhängen und die Steuer nacherheben.
Sätze ändern sich, wenn die Stadt ihre Hundesteuersatzung anpasst — typischerweise zum 1. Januar.
Viele Städte befreien Pflegehunde im ersten Jahr nach Tierheim-Übernahme — siehe Satzung.
Nein. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer und nicht von der Einkommensteuer abziehbar.
Hundesteuer — Stadt Mönchengladbach
Zuletzt verifiziert am 21. Mai 2026
Sätze gültig seit 1. Januar 2025