Erster Hund
84 €
Jahresbeitrag der Hundesteuer für den ersten, zweiten und Listenhund — verifiziert anhand der Hundesteuersatzung.
84 €
126 €
840 €
| Stufe | Jahresbeitrag | Monatlich | 12-Jahres-Summe |
|---|---|---|---|
| 1. Hund | 84 € | 7 € | 1.008 € |
| 2. Hund | 126 € | 11 € | 1.512 € |
| Listenhund | 840 € | 70 € | 10.080 € |
·
Für Listenhunde erhebt Lübeck eine jährliche Steuer von 840 €.
Das entspricht dem 10× normalen Satz.
Lübeck · 84 €
Neue Hundehalter müssen ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Übernahme beim Bürgeramt anmelden.
Bei fehlender Anmeldung droht ein Bußgeld sowie die Nacherhebung der Steuer.
Melde deinen Hund persönlich beim zuständigen Bürgeramt an.
Einmal pro Kalenderjahr. Neue Halter müssen den Hund innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt anmelden.
Lübeck verlangt 84 € für den ersten Hund und 126 € für den zweiten.
Eine Rasse, die die Stadt als potenziell gefährlich einstuft. Lübeck besteuert Listenhunde mit 840 € pro Jahr.
Ja — Blindenführ-, Therapie- und Assistenzhunde sind in der Regel befreit; Details regelt die Satzung.
Die Stadt kann ein Bußgeld in dreistelliger Höhe verhängen und die Steuer nacherheben.
Sätze ändern sich, wenn die Stadt ihre Hundesteuersatzung anpasst — typischerweise zum 1. Januar.
Viele Städte befreien Pflegehunde im ersten Jahr nach Tierheim-Übernahme — siehe Satzung.
Nein. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer und nicht von der Einkommensteuer abziehbar.